Rezeptbestellung:
Voraussetzung:
Ihre Gesundheitskarte wurde bereits in diesem Quartal in der Praxis eingelesen. Bitte beachten Sie außerdem, dass nur Folgerezepte zügig bearbeitet werden können. Neue Rezept- und Medikamentenwünsche bedürfen einer längeren ärztlichen Indikationsüberprüfung und können daher nicht vorab bestellt werden.